Der 01.04.2023 ist vorbei und mit ihm sind einige Änderungen in Kraft getreten im Bereich des GwG. Was ist jetzt zu beachten? Kaufpreiszahlungen sind ausnahmslos per Eingangsbeleg durch den Verkäufer nachzuweisen. Schaut das Video an, hier werden grundlegenden Dinge erklärt. Insbesondere die aktuellen Informationen der BNotK per 21.03.2023 sind zu beachten: Zum einen sind ab … Weiterlesen …



