Erbscheinsverhandlung und Europäisches Nachlasszeugnis

Wenn Menschen sterben wird geerbt und häufig ist jemand verpflichtet nachzuweisen, dass er Erbe geworden ist. Dies betrifft am meisten den Immobilienbereich. Mit zunehmenden Investitionen im Ausland betrifft dies insbesondere den Immobilienbereich im europäischen Ausland. Für den zuletzt genannten Bereich ist insofern häufig ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich.

Für die einen gehört ein derartiges Beurkundungsgeschäft zum Tagesgeschäft, für die anderen wird es zur Belastungsprobe, weil dies nicht alltäglich ist.

In dem Video wird kurz angeschnitten wie wichtig es ist, entsprechende Kenntnisse im Rahmen der Anforderung von Unterlagen und auch zur Abwicklung der zugehörigen Urkunden zu haben.

Ein Webinar zu diesem Thema, das Du im Notarportal NotarHub auf Anfrage via E-Mail erwerben kannst, gibt Dir vollständige Informationen zu erforderlichen Angaben zur Vorbereitung, Antragsberechtigung, Einziehung und Abwicklung. Du erhältst im Gesamtpaket einen Foliensatz, ein Handout und den Streaming-Link.

Termine Live-Webinare

WEBINAR

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beschreibung

59,- €

zzg. Umsatzsteuer

Details & Buchen

Kostenfreie Weiterbildung aus unserem Blog

25.03.2024

Kostenrechnung zur Anmeldung einer eGbR gem. GNotKG beim Notar

(Neuanmeldung zum Gesellschaftsregister) Seit 01.01.2024 gehören Anmeldungen zum Gesellschaftsregister fast zum Tagesgeschäft im Notariatswesen. Nun ist dem einen oder anderen jedoch nicht ganz bewußt, wie...

08.03.2024

Der Jahresexport von UVZ und VVZ und die korrekte Langzeitarchivierung

Wir wissen alle, dass gewiss keine Speicherung von 100 Jahren auf einem Datenträger möglich sein wird, ABER die Vorschriften in §§ 19 ff. NotAktVV besagen,...

23.02.2024

Die Verfahrensdokumentation – Versionen korrekt erstellen, wann sind sie erforderlich?

Zum 01.07.2022 war die Verfahrensdokumentation verpflichtend von jedem Notar aufzustellen. Die Verfahrensdokumentation soll sämtliche Arbeitsprozesse bzw. den Arbeitsprozess vollständig wiedergeben, der oder die zum Einstellen...

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Hinweise zur Nutzung von Zoom

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF Format an die bei der Buchung verwendete E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist zusätzlich in Ihrem Nutzuer-Konto hinterlegt und somit jederzeit abrufbar. Die Zugangsdaten zum Webinar sind in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt, so dass Sie sich bequem von jedem Ort einloggen können. Den Einwahl-Link erhalten Sie auch noch einmal mit der Erinnerung zum Webinar.

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Hören und Sehen

Gerne können Sie Ihre Audio- und Videoqualität vor dem Webinar selbständig testen. Dies erfolgt durch Anwahl des Buttons:

So können Sie auch sicherstellen, dass Sie zum Hören den korrekten Audioausgang gewählt haben, falls Sie die Lautsprecher gewechselt haben sollten (z.B. vom Headset zu einem Raum-Lautsprecher).

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Die Darstellung der Präsentation nebst dem Referenten bestimmt jeder Teilnehmer selbst anhand des von ihm genutzten Bildschirms.

Eine Webcam ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Fragenstellung

Ihre Fragen können Sie jederzeit stellen. Dies ist unter Nutzung der Funktion F&A (Fragen und Antworten) möglich. Öffnen Sie sich bestenfalls dieses Fenster bereits an Ihrem PC zum Webinarbeginn. Ihre Fragen sehen die anderen Teilnehmer nicht, da diese online-beantwortet werden.

Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser
  • stabile Internetverbindung
  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

Bereits vor Teilnahme können Sie die Funktionalität Ihrer Geräte testen (s. hierzu auch den oberen Abschnitt). Parallel können Sie hierfür auch die Seite von ZOOM: Funktionstest ZOOM  nutzen und können sich auch direkt auf der ZOOM-Seite zum Beitritt und Ablauf des meetings informieren unter Teilnahme am ZOOM-meeting

Die Nutzungsbedingungen von Zoom finden Sie zum Nachlesen hier: https://zoom.us/de-de/terms.html.html

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://zoom.us/de-de/privacy.html

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