Änderungen im GwG ab 01.04.2023

Der 01.04.2023 ist vorbei und mit ihm sind einige Änderungen in Kraft getreten im Bereich des GwG.

Was ist jetzt zu beachten?

Kaufpreiszahlungen sind ausnahmslos per Eingangsbeleg durch den Verkäufer nachzuweisen. Schaut das Video an, hier werden grundlegenden Dinge erklärt.

Insbesondere die aktuellen Informationen der BNotK per 21.03.2023 sind zu beachten:

Zum einen sind ab dem 1. April 2023 nach § 23a Abs. 1, § 59 Abs. 10 GwG Unstimmigkeitsmeldungen wegen des Fehlens einer Eintragung im Transparenzregister abzugeben, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorliegen. Zum anderen ist auf die Einhaltung des Barzahlungsverbotes für Rechtsgeschäfte zu achten, die ab dem 1. April 2023 abgeschlossen werden. Die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) wurde aber bislang noch nicht um mit dem Barzahlungsverbot korrespondierende Meldetatbestände erweitert. Bei Verstößen gegen das Barzahlungsverbot oder gegen die Nachweispflicht darf daher aufgrund der Verschwiegenheitspflicht für den Verstoß als solchen vorerst keine Meldung an die FIU abgeben werden.

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beschreibung

59,- €

zzg. Umsatzsteuer

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Zum einen sind ab dem 1. April 2023 nach § 23a Abs. 1, § 59 Abs. 10 GwG Unstimmigkeitsmeldungen wegen des Fehlens einer Eintragung im Transparenzregister abzugeben, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorliegen. Zum anderen ist auf die Einhaltung des Barzahlungsverbotes für Rechtsgeschäfte zu achten, die ab dem 1. April 2023 abgeschlossen werden. Die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) wurde aber bislang noch nicht um mit dem Barzahlungsverbot korrespondierende Meldetatbestände erweitert. Bei Verstößen gegen das Barzahlungsverbot oder gegen die Nachweispflicht darf daher aufgrund der Verschwiegenheitspflicht für den Verstoß als solchen vorerst keine Meldung an die FIU abgeben werden.

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25.03.2024

Kostenrechnung zur Anmeldung einer eGbR gem. GNotKG beim Notar

(Neuanmeldung zum Gesellschaftsregister) Seit 01.01.2024 gehören Anmeldungen zum Gesellschaftsregister fast zum Tagesgeschäft im Notariatswesen. Nun ist dem einen oder anderen jedoch nicht ganz bewußt, wie...

08.03.2024

Der Jahresexport von UVZ und VVZ und die korrekte Langzeitarchivierung

Wir wissen alle, dass gewiss keine Speicherung von 100 Jahren auf einem Datenträger möglich sein wird, ABER die Vorschriften in §§ 19 ff. NotAktVV besagen,...

23.02.2024

Die Verfahrensdokumentation – Versionen korrekt erstellen, wann sind sie erforderlich?

Zum 01.07.2022 war die Verfahrensdokumentation verpflichtend von jedem Notar aufzustellen. Die Verfahrensdokumentation soll sämtliche Arbeitsprozesse bzw. den Arbeitsprozess vollständig wiedergeben, der oder die zum Einstellen...

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23.02.2024

Die Verfahrensdokumentation – Versionen korrekt erstellen, wann sind sie erforderlich?

Zum 01.07.2022 war die Verfahrensdokumentation verpflichtend von jedem Notar aufzustellen. Die Verfahrensdokumentation soll sämtliche Arbeitsprozesse bzw. den Arbeitsprozess vollständig wiedergeben, der oder die zum Einstellen...

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Hinweise zur Nutzung von Zoom

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF Format an die bei der Buchung verwendete E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist zusätzlich in Ihrem Nutzuer-Konto hinterlegt und somit jederzeit abrufbar. Die Zugangsdaten zum Webinar sind in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt, so dass Sie sich bequem von jedem Ort einloggen können. Den Einwahl-Link erhalten Sie auch noch einmal mit der Erinnerung zum Webinar.

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Hören und Sehen

Gerne können Sie Ihre Audio- und Videoqualität vor dem Webinar selbständig testen. Dies erfolgt durch Anwahl des Buttons:

So können Sie auch sicherstellen, dass Sie zum Hören den korrekten Audioausgang gewählt haben, falls Sie die Lautsprecher gewechselt haben sollten (z.B. vom Headset zu einem Raum-Lautsprecher).

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Die Darstellung der Präsentation nebst dem Referenten bestimmt jeder Teilnehmer selbst anhand des von ihm genutzten Bildschirms.

Eine Webcam ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Fragenstellung

Ihre Fragen können Sie jederzeit stellen. Dies ist unter Nutzung der Funktion F&A (Fragen und Antworten) möglich. Öffnen Sie sich bestenfalls dieses Fenster bereits an Ihrem PC zum Webinarbeginn. Ihre Fragen sehen die anderen Teilnehmer nicht, da diese online-beantwortet werden.

Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser
  • stabile Internetverbindung
  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

Bereits vor Teilnahme können Sie die Funktionalität Ihrer Geräte testen (s. hierzu auch den oberen Abschnitt). Parallel können Sie hierfür auch die Seite von ZOOM: Funktionstest ZOOM  nutzen und können sich auch direkt auf der ZOOM-Seite zum Beitritt und Ablauf des meetings informieren unter Teilnahme am ZOOM-meeting

Die Nutzungsbedingungen von Zoom finden Sie zum Nachlesen hier: https://zoom.us/de-de/terms.html.html

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://zoom.us/de-de/privacy.html

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