GmbH-Gründung online / Verwalternachweis wegen Corona länger gültig / Notarfachprüfungen Die online-Beurkundung kommt – bereiten Sie sich schon jetzt vor Zunächst wird wohl die online-Beurkundung für die GmbH-Gründung umgesetzt und ermöglicht werden. Jedem Büro sei bereits die Empfehlung auf den Weg gegeben, sich rechtzeitig mit entsprechender Technik auszurüsten, um diese Schritte gehen zu können. Geplante … Weiterlesen …

Verschärfung GwG (konsolidierte Fassung) Inkrafttreten 01.08.2021 – aktuelle Hinweise Berlin  Gesetzentwurf zum neuen Transparenzregister- und Informationsgesetz Am 10.02.2021 wurde vom Bundeskabinett der neue Gesetzentwurf in der konsolidierten Fassung verabschiedet. Das neue Gesetz soll zum 01.08.2021 in Kraft treten. Neu ist u.a., dass die Meldefiktion gem. § 20 Abs. 2 GwG entfallen soll. Als ausreichend wird angesehen, … Weiterlesen …

Das KostRÄG 2021 – Änderung der XML-Gebühren Der Beschluss vom 27.11.2020 für das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021 hat den Bundesrat am 18.12.2020 passiert und kann somit am 01.01.2021 in Kraft treten. Im Notarbereich ändern sich die Gebühren für die Erzeugung der XMLStrukturdaten; es verringern sich die Gebühren. Der Gesetzgeber sieht die derzeitigen Gebühren als … Weiterlesen …

– Brexit und englische Limiteds – Berührungsmöglichkeiten im Notariat sind möglich – XNotar ab 01.01.2021 – sind alle Voraussetzungen erfüllt ? Brexit und Limiteds Das Jahr endet bald und der Brexit kommt. Somit verlieren englische Limiteds und auch Stiftungs-Limiteds ihre rechtliche Anerkennung in Deutschland. Bei Wegfall der Anerkennung würden Zweigniederlassungen derartiger Limiteds sodann als Personengesellschaften … Weiterlesen …

GwGMeldV-Immobilien – Geldwäschegesetzmeldepflichtsverordnung-Immobilien Inkrafttreten am 01.10.2020 – Änderungen beachten ab 01.10.2020 tritt die GwGMeldV-Immobilien in Kraft und mit Ihr weitere Prüf- und Meldepflichten auf Seiten des Notars. Bitte beachten dass die Schulungsdokumentationen für die Mitarbeiter entsprechend erfolgen und angepasst werden. Bei der GwG-Prüfung ist insbesondere die 3-Jahresfrist im Rahmen eines Weiterverkaufs genauer zu prüfen (vgl. … Weiterlesen …

GwG – Verkündung der Verordnung zu den meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich erfolgte am 01.09.2020 (tritt am 01.10.2020 in Kraft)

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Hinweise zur Nutzung von Zoom

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF Format an die bei der Buchung verwendete E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist zusätzlich in Ihrem Nutzuer-Konto hinterlegt und somit jederzeit abrufbar. Die Zugangsdaten zum Webinar sind in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt, so dass Sie sich bequem von jedem Ort einloggen können. Den Einwahl-Link erhalten Sie auch noch einmal mit der Erinnerung zum Webinar.

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Hören und Sehen

Gerne können Sie Ihre Audio- und Videoqualität vor dem Webinar selbständig testen. Dies erfolgt durch Anwahl des Buttons:

So können Sie auch sicherstellen, dass Sie zum Hören den korrekten Audioausgang gewählt haben, falls Sie die Lautsprecher gewechselt haben sollten (z.B. vom Headset zu einem Raum-Lautsprecher).

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Die Darstellung der Präsentation nebst dem Referenten bestimmt jeder Teilnehmer selbst anhand des von ihm genutzten Bildschirms.

Eine Webcam ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Fragenstellung

Ihre Fragen können Sie jederzeit stellen. Dies ist unter Nutzung der Funktion F&A (Fragen und Antworten) möglich. Öffnen Sie sich bestenfalls dieses Fenster bereits an Ihrem PC zum Webinarbeginn. Ihre Fragen sehen die anderen Teilnehmer nicht, da diese online-beantwortet werden.

Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser
  • stabile Internetverbindung
  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

Bereits vor Teilnahme können Sie die Funktionalität Ihrer Geräte testen (s. hierzu auch den oberen Abschnitt). Parallel können Sie hierfür auch die Seite von ZOOM: Funktionstest ZOOM  nutzen und können sich auch direkt auf der ZOOM-Seite zum Beitritt und Ablauf des meetings informieren unter Teilnahme am ZOOM-meeting

Die Nutzungsbedingungen von Zoom finden Sie zum Nachlesen hier: https://zoom.us/de-de/terms.html.html

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://zoom.us/de-de/privacy.html

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