01/2020 #GwG Verkündung

GwG – Verkündung der Verordnung zu den meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich erfolgte am 01.09.2020 (tritt am 01.10.2020 in Kraft)

Wieder gibt es Neuerungen im Bereich des GwG:

Die Verordnung zu den nach dem GwG meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich vom 20.08.2020 wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020, Teil I Nr. 40, ausgegeben am 31.08.2020, veröffentlicht.

Hiernach wurden sämtliche Notarinnen und Notare verpflichtet Sachverhalte aus dem Bereich des Immobilienrechts an die FIU zu melden. Die Büros haben mit der ab dem 01.10.2020 in Kraft tretenden Verordnung weitere Meldepflichten zu beachten.

Die BNotK sieht sich derzeit in der Pflicht, die Notarbüros bei der Umsetzung der nun geltenden Vorschriften aktiv zu unterstützen. Es werden angeboten:

  1. ein kostenfreies GwG-Tool;
  2. vor dem Inkrafttreten wird die BNotK noch aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise bereitstellen ;
  3. über das DAI werden ab 08.10.2020 Schulungen (auch online) angeboten.

Die Bereitstellung zu vorstehend Ziff. 2 wird wohl ähnlich der Anfang des Jahres übermittelten Bögen in elektronischer Form erfolgen.

Diese Verordnung wird zu einem erheblichen Mehraufwand in den Notarbüros führen, dies ist der BNotK bewusst, jedoch war der politische und öffentliche Druck nach Aussage der BNotK zu groß, so dass die Erweiterung der Meldepflichten nicht vermeidbar waren. Die Bedeutung der notariellen Mitwirkung bei Grundstücksgeschäften soll hier gestärkt werden.

Bitte informieren Sie sich genau, um einer anstehenden Prüfung gerecht zu werden.

Termine Live-Webinare

WEBINAR

test-weibnaraufzeichnung-3

beschreibung

59,- €

zzg. Umsatzsteuer

Details & Buchen

Kostenfreie Weiterbildung aus unserem Blog

30.03.2021

Online-Beurkundung GmbH-Gründung, Verwalternachweis – Corona

GmbH-Gründung online / Verwalternachweis wegen Corona länger gültig / Notarfachprüfungen Die online-Beurkundung kommt – bereiten Sie sich schon jetzt vor Zunächst wird wohl die online-Beurkundung...

01.03.2021

Verschärfung GwG (konsolidierte Fassung) Inkrafttreten 01.08.2021

Verschärfung GwG (konsolidierte Fassung) Inkrafttreten 01.08.2021 – aktuelle Hinweise Berlin  Gesetzentwurf zum neuen Transparenzregister- und Informationsgesetz Am 10.02.2021 wurde vom Bundeskabinett der neue Gesetzentwurf in der...

23.12.2020

KostRÄG 2021

Das KostRÄG 2021 – Änderung der XML-Gebühren Der Beschluss vom 27.11.2020 für das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021 hat den Bundesrat am 18.12.2020 passiert und...

Kostenfreie Weiterbildung aus unserem Blog

30.03.2021

Online-Beurkundung GmbH-Gründung, Verwalternachweis – Corona

GmbH-Gründung online / Verwalternachweis wegen Corona länger gültig / Notarfachprüfungen Die online-Beurkundung kommt – bereiten Sie sich schon jetzt vor Zunächst wird wohl die online-Beurkundung...

01.03.2021

Verschärfung GwG (konsolidierte Fassung) Inkrafttreten 01.08.2021

Verschärfung GwG (konsolidierte Fassung) Inkrafttreten 01.08.2021 – aktuelle Hinweise Berlin  Gesetzentwurf zum neuen Transparenzregister- und Informationsgesetz Am 10.02.2021 wurde vom Bundeskabinett der neue Gesetzentwurf in der...

23.12.2020

KostRÄG 2021

Das KostRÄG 2021 – Änderung der XML-Gebühren Der Beschluss vom 27.11.2020 für das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021 hat den Bundesrat am 18.12.2020 passiert und...

Ipad Image

Zum Vergrößern der Vorschau auf das Bild klicken.

Ipad Image

Zum Vergrößern der Vorschau auf das Bild klicken.

Ipad Image

Zum Vergrößern der Vorschau auf das Bild klicken.

Ipad Image

Zum Vergrößern der Vorschau auf das Bild klicken.

Ipad Image

Zum Vergrößern der Vorschau auf das Bild klicken.

Ipad Image

Zum Vergrößern der Vorschau auf das Bild klicken.

[ninja_tables id=“4299″]

Reservierung

Wünschen Sie einen Rückruf?
Ipad Image

Zum Vergrößern der Vorschau auf das Bild klicken.

Ipad Image

Zum Vergrößern der Vorschau auf das Bild klicken.

Ipad Image

Zum Vergrößern der Vorschau auf das Bild klicken.

Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung geben Sie uns die Erlaubnis, Ihnen weitere E-Mails, wie Erinnerungen und Informationen über NotarHub zu senden. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse im Rahmen unserer Datenschutzerklärung für künftige Werbung jederzeit durch Betätigen des Abmeldelinks in jeder von uns gesendeten E-Mail oder durch eine formlose Mail an widerruf@notarhub.de jederzeit widerrufen.

Hinweise zur Nutzung von Zoom

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF Format an die bei der Buchung verwendete E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist zusätzlich in Ihrem Nutzuer-Konto hinterlegt und somit jederzeit abrufbar. Die Zugangsdaten zum Webinar sind in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt, so dass Sie sich bequem von jedem Ort einloggen können. Den Einwahl-Link erhalten Sie auch noch einmal mit der Erinnerung zum Webinar.

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Hören und Sehen

Gerne können Sie Ihre Audio- und Videoqualität vor dem Webinar selbständig testen. Dies erfolgt durch Anwahl des Buttons:

So können Sie auch sicherstellen, dass Sie zum Hören den korrekten Audioausgang gewählt haben, falls Sie die Lautsprecher gewechselt haben sollten (z.B. vom Headset zu einem Raum-Lautsprecher).

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Die Darstellung der Präsentation nebst dem Referenten bestimmt jeder Teilnehmer selbst anhand des von ihm genutzten Bildschirms.

Eine Webcam ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Fragenstellung

Ihre Fragen können Sie jederzeit stellen. Dies ist unter Nutzung der Funktion F&A (Fragen und Antworten) möglich. Öffnen Sie sich bestenfalls dieses Fenster bereits an Ihrem PC zum Webinarbeginn. Ihre Fragen sehen die anderen Teilnehmer nicht, da diese online-beantwortet werden.

Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser
  • stabile Internetverbindung
  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

Bereits vor Teilnahme können Sie die Funktionalität Ihrer Geräte testen (s. hierzu auch den oberen Abschnitt). Parallel können Sie hierfür auch die Seite von ZOOM: Funktionstest ZOOM  nutzen und können sich auch direkt auf der ZOOM-Seite zum Beitritt und Ablauf des meetings informieren unter Teilnahme am ZOOM-meeting

Die Nutzungsbedingungen von Zoom finden Sie zum Nachlesen hier: https://zoom.us/de-de/terms.html.html

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://zoom.us/de-de/privacy.html

Inhouse-Schulung Anfrage

Wünschen Sie einen Rückruf?
×