Effizienzsteigerung durch Anpassung eingefahrener Arbeitsprozesse – stressfreier arbeiten Wenn die Arbeitszeit mit möglichen unnötigen Arbeitsprozessen verwendet wird, weil dann ist klar, dass keine bis kaum Zeit vorhanden ist, sich mit der Umsetzung von fachspezifischen Themen zu befassen, sie ansatzweise zu verinnerlichen, geschweige sie umzusetzen. Mal ehrlich: Das ist ganz schön nervig, nur wie ändern? Prozessoptimierung … Weiterlesen …

Wie kann es sein, dass Microsoft Teams seit mittlerweile rund 4 Jahren aus keiner Organisationsstruktur mehr wegzudenken ist, aber in der Notariatswelt noch keinen Anklang gefunden hat? Es ist auf jedem Windows Rechner vorinstalliert und dementsprechend als Arbeitsmaterial vorhanden. Wieso wird es nicht genutzt? Die Bedienung ist kinderleicht und fast selbsterklärend, hier muss niemand eine … Weiterlesen …

Elektronisch oder in papiergebundener Form? Diese Gretchenfrage hat sich ein Amtsträger heutzutage zu stellen, und genau an dieser Stelle obliegt es selbstverständlich der inneren Organisation, ob diese in moderner und elektronischer Form oder doch lieber in originär papiergebundener Form geführt wird. Hierbei spielt es keine Rolle, wie viele Bände die Generalakte des Notars umfassts Fakt … Weiterlesen …

Im Notariat gibt es nicht nur Gebühren für die Erstellung von Urkunden und/oder deren Überprüfung, sondern immer wieder auch für Nebentätigkeiten, so auch im neuen Bereich der eGbR und der verpflichtenden Eintragung im Transparenzregister. Wird eine GbR im Gesellschaftsregister eingetragen, erlangt sie den Status einer rechtsfähigen Person und ist somit verpflichtend im Transparenzregister einzutragen. Haben … Weiterlesen …

Inkrafttreten des MoPeG Das MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) wird ab dem 01.01.2024 in Kraft treten und hiermit ein neues Register – das Gesellschaftsregister – eingeführt. Es ist ein öffentliches Register, in dem sodann auch die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) verzeichnet sein werden. Dieses Register soll in der Funktionsweise dem uns bereits bekannten Handels- … Weiterlesen …

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens erfasst, und das Notariat bildet hier keine Ausnahme. Online-Verfahren im Notariat versprechen Effizienzsteigerungen und eine bequeme Abwicklung von rechtlichen Angelegenheiten. Allerdings sind diese Verfahren oft mit hohen Barrieren verbunden, wie die Vergangenheit zeigte, die ihre Attraktivität beeinträchtigen. Dieser Beitrag beleuchtet die Herausforderungen … Weiterlesen …

Was ist eine Reinschrift? Eine „Reinschrift“ im Notariat bezieht sich auf eine fehlerfreie, saubere und endgültige Version eines rechtlichen Dokuments oder einer Urkunde. Sie stellt die finalisierte Fassung eines Textes dar, nachdem alle vorgenommenen handschriftlichen Änderungen während einer Beurkundung, Korrekturen und Anpassungen vorgenommen wurden. Die Erstellung einer Reinschrift ist ein wichtiger Schritt im notariellen Prozess, … Weiterlesen …

In Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung gewinnt auch das Notariatswesen an technologischem Fortschritt. Ein bemerkenswertes Beispiel hierfür ist das „Besondere Elektronische Notarpostfach“ (beN). Als verpflichtend zu nutzendes Arbeitsmittel hat es das Potenzial, das Notariatswesen effizienter, sicherer und moderner zu gestalten.“ Was ist das beN? Das besondere Elektronische Notarpostfach – kurz beN – ist eine innovative digitale … Weiterlesen …

In unserer heutigen digitalisierten Welt ist der Zugang zu Daten einfacher und umfangreicher denn je zuvor. Unternehmen, Organisationen, Behörden und Einzelpersonen verfügen über riesige Mengen an Daten, die potenziell wertvolle Weiterverarbeitung neben interessanten Einblicken bieten können. Die Fähigkeit, vorhandene Daten effektiv zu nutzen und zu verarbeiten, ist zu einer wichtigen Quelle für Fortschritt, Wettbewerbsvorteil und … Weiterlesen …

Der Gutachterausschuss Kaufverträge sind verpflichtend dem Gutachterausschuss zu übermitteln, da hier die Liste der Verkehrswerte zu bebauten und unbebauten Grundstücken geführt wird. Grundlage der Übermittlung ist § 195 BauGB. Im Baugesetzbuch (BauGB) sind die Grundlagen für die Wertermittlung von Immobilien festgeschrieben. Der Gutachterausschuss ist jedoch auch für Entschädigungsansprüche zuständig, die eine Grundlage erhalten müssen, um … Weiterlesen …

Die Bedeutung einer starken Führung für ein erfolgreiches Notariat Ein Notar ist nicht nur für Beurkundungen und rechtlich bindende Dokumente zuständig, sondern muss bei der Leitung eines Notariats auch als Führungskraft agieren. Doch welche Eigenschaften sind für diese verantwortungsvolle Position entscheidend? In diesem Artikel werden die wichtigsten Kompetenzen für ein effizientes und reibungsloses Notariat erläutert, … Weiterlesen …

Viele errichtete und in das UVZ eingetragene Urkunden können durch sogenannte Eigenurkunden des Notars gem. § 378 FamFG ersetzt werden. Dies ist effektiv und auch zeitsparend, denn ein Notar hat ein umfassendes Antrags- und Anmelderecht. Was sind das für Anträge und wann können sie gestellt werden? Anträge des Notars, die im Rahmen der notariellen Tätigkeit … Weiterlesen …

Aufgrund des Sanktionsdurchführungsgesetzes II (SGD II) ist ab 01.04.2023 das Barzahlungsverbot zu beachten gem . § 16a GwG. Dies betrifft sämtliche Rechtsgeschäfte, die ab dem 01.04.2023 abgeschlossen werden (§ 59 Abs. 11 GwG). Was betrifft das Verbot konkret? Der sachliche Anwendungsbereich betrifft allgemein – Kauf- oder Tausch von inländischen Immobilien, wenn Geld fließt – Erwerb … Weiterlesen …

Aufgrund des Sanktionsdurchführungsgesetzes II (SGD II) ist ab 01.04.2023 das Barzahlungsverbot zu beachten gem . § 16a GwG. Dies betrifft sämtliche Rechtsgeschäfte, die ab dem 01.04.2023 abgeschlossen werden (§ 59 Abs. 11 GwG). Was betrifft das Verbot konkret? Der sachliche Anwendungsbereich betrifft allgemein – Kauf- oder Tausch von inländischen Immobilien, wenn Geld fließt – Erwerb … Weiterlesen …

Ab sofort steht das NotarHub im anderen Outfit mit verändertem Angebot für alle im Notariat zur Verfügung. Wie bislang auch, gibt es verschiedene Produkte, die einen Notar und das gesamte Notariatsteam vollumfänglich unterstützen. Ein vielfältiges Angebot zu kostenfreien Informationszwecken rundet das Angebot ab. Unterstützung NotarHub unterstützt Sie und Ihr Team je nach Bedarf mit Dokumenten … Weiterlesen …

„Safety first“,  das kennen wir alle. Genau hierauf kommt es noch mehr an, denn sobald zukünftig in den neuen Prozessen ein Fehler unbemerkt ist oder nicht sofort beseitigt wird, ist die Gefahr groß, dass Die Verfahrensdokumentation ist genau deswegen ein absolutes MUSS! Die Bundesnotarkammer hat hier eine sehr hilfreiche Vorlage bereitgestellt, die jeder Amtsträger nutzen … Weiterlesen …

Das gesamte Team ist gefordert! Nur eine Zusammenarbeit zwischen Notar und Mitarbeitern wird zum Ziel führen, und Urschriften sowie weitere Dokumente werden vorschriftsmäßig erfasst und sind später problemlos digital verfügbar. Das elektronische Dokument wird das Papierdokument ersetzen. Urkunden sind unter Beachtung der Frist von 14 Tagen ab dem Tage der Beurkundung in das UVZ einzutragen. … Weiterlesen …

Die neue Verordnung löst die DONot nicht ab und ist künftig parallel neben der Dienstordnung für Notare anzuwenden. Im Notariatsbereich kennen wir die DONot oder auch Dienstordnung für Notare als Grundlage für unsere tägliche Arbeit. Sie gibt neben der Bundesnotarordnung (BNotO) und dem Beurkundungsgesetz (BeurkG) beispielsweise vor, was ein Notar bei der Führung von Akten … Weiterlesen …

Die Gewohnheit, sich täglich auf Ihrem Rechner einzuloggen, wird künftig auch für XNP zutreffen: Der tägliche Login für die online-Bearbeitung von Urkunden und zur Antragstellung im Notariatsbereich Die Bearbeitung von Vorgängen wird straff in den elektronischen und somit digitalen Bereich geschoben. Längst ist es für alle im Notariat tätigen Personen selbstverständlich, Anmeldungen im gesellschaftsrechtlichen Bereich … Weiterlesen …

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Hinweise zur Nutzung von Zoom

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Video-Calls / Videomeetings bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können.

Insbesondere bei der Einwahl via Telefon kann dies einen Moment länger dauern.

So funktioniert es:

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigung zur Buchung und die Rechnung zu Ihrer Buchung im PDF Format an die bei der Buchung verwendete E-Mail-Adresse. Die Rechnung ist zusätzlich in Ihrem Nutzuer-Konto hinterlegt und somit jederzeit abrufbar. Die Zugangsdaten zum Webinar sind in Ihrem Nutzerkonto hinterlegt, so dass Sie sich bequem von jedem Ort einloggen können. Den Einwahl-Link erhalten Sie auch noch einmal mit der Erinnerung zum Webinar.

Bitte richten Sie sich zeitlich so ein, dass Sie sich einige Minuten vor dem Start des Online-Webinars bereits im meeting-Raum befinden. Dies ist im eigenen Interesse wichtig, um eventuelle technische Probleme frühzeitig lösen zu können. Insbesondere bei der Einwahl via Telefon erfordert dies einen Moment länger.

Hören und Sehen

Gerne können Sie Ihre Audio- und Videoqualität vor dem Webinar selbständig testen. Dies erfolgt durch Anwahl des Buttons:

So können Sie auch sicherstellen, dass Sie zum Hören den korrekten Audioausgang gewählt haben, falls Sie die Lautsprecher gewechselt haben sollten (z.B. vom Headset zu einem Raum-Lautsprecher).

Während des Webinars sind alle Teilnehmer stumm geschaltet, Sie hören und sehen lediglich den Referenten nebst seiner Präsentation. Die Darstellung der Präsentation nebst dem Referenten bestimmt jeder Teilnehmer selbst anhand des von ihm genutzten Bildschirms.

Eine Webcam ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Fragenstellung

Ihre Fragen können Sie jederzeit stellen. Dies ist unter Nutzung der Funktion F&A (Fragen und Antworten) möglich. Öffnen Sie sich bestenfalls dieses Fenster bereits an Ihrem PC zum Webinarbeginn. Ihre Fragen sehen die anderen Teilnehmer nicht, da diese online-beantwortet werden.

Technische Voraussetzungen

Es sind keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich. Sie benötigen:

  • PC oder Laptop mit einem aktuellen Browser
  • stabile Internetverbindung
  • Headset, Kopfhörer und/oder Lautsprecher – Teilnahme via Telefon ist auch möglich

Bereits vor Teilnahme können Sie die Funktionalität Ihrer Geräte testen (s. hierzu auch den oberen Abschnitt). Parallel können Sie hierfür auch die Seite von ZOOM: Funktionstest ZOOM  nutzen und können sich auch direkt auf der ZOOM-Seite zum Beitritt und Ablauf des meetings informieren unter Teilnahme am ZOOM-meeting

Die Nutzungsbedingungen von Zoom finden Sie zum Nachlesen hier: https://zoom.us/de-de/terms.html.html

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: https://zoom.us/de-de/privacy.html

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