Diese Rechtsnorm gibt dem Notariat zwei Varianten an die Hand, die in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten führen, daher wird es wiederholend thematisiert. Zum Einen gilt es zu entscheiden, für welche Option man sich entscheiden soll, zum Anderen ist die generelle Umsetzung von § 44 b BeurkG scheinbar nicht ganz einfach in der Anwendung. Das Video beschäftigt sich insbesondere auch damit, welche Urkunden überhaupt betroffen sind, denn das ist zunächst einmal die Grundvoraussetzung als Basis der Umsetzung. Auf die parallele Beachtung von § 17 NotAktVV wird im Video außerdem noch hingewiesen.

Schreibe einen Kommentar