Viele Verlobte stehen kurz vor ihrer Hochzeit im Stress der Zukunftsplanung. Dabei stoßen sie häufig auch auf das Thema des Ehevertrags. Häufig wird eine ausführliche Auseinandersetzung mit diesem Thema vom verliebten Paar abgelehnt, da man sich nicht schon vor dem eigentlichen Beginn der Ehe über die Folgen einer möglichen Scheidung streiten möchte.

Denn genau dies regelt der Ehevertrag. Wie auch jeder andere Vertrag, soll der Ehevertrag im Streitfall zwischen den beiden Parteien herangezogen werden, um zu entscheiden unter welchen Umständen und zu welchen Bedingungen die Ehe aufzulösen ist. Er behandelt meist die wesentlichsten Punkte einer Ehe und regelt die Vermögensaufteilung nach der Scheidung. Dabei umfasst er den Unterhalt, die Gütertrennung und auch den Vesorgungsausgleich.

Ein Ehevertrag kann grundsätzlich auch nach der Eheschließung vereinbart werden, um dieses Reizthema bei der Hochzeitsplanung zu umgehen. Zwar ist es für viele Eheleute merkwürdig einen Vertrag über eine mögliche Scheidung abzuschließen, doch ist dies eine äußerst besonnene Entscheidung. Letztendlich weiß man nie, was die Zukunft bereithält, doch mit dem Abschluss eines Ehevertrages, sind Sie auch auf den schlimmsten aller Fälle vorbereitet. Sie können sich entscheiden, wie ihr Vermögen aufzuteilen ist und das zu einem Zeitpunkt, in dem Sie als Paar besonders fair und offen miteinander darüber sprechen können. Bei Scheidungen ohne einen Ehevertrag verläuft die Trennung meist besonders unschön und endet in einem „Rosenkrieg“. Um diese Unannehmlichkeit sich und ihrem Partner zu ersparen, wäre der Abschluss eines Ehevertrags äußerst ratsam.

Wer keinen Ehevertrag abschließt, lebt automatisch im Güterstand der sog. Zugewinngemeinschaft. Wer sich also scheiden lässt, ohne zuvor einen Ehevertrag abgeschlossen zu haben, muss jegliche Vermögenswerte, die er im Laufe der Ehe erhält mit seinem Ehepartner zu 50% teilen. Aus diesem Grund kann es vor allem bei Eheleuten, zwischen denen ein größerer Unterschied in den Einkommens- und Vermögensstruktur besteht, besonders hilfreich sein, wenn man sich im Voraus über die Aufteilung des Vermögens einigt. Auf diesem Wege kann der vermögendere Ehepartner sich große finanzielle Einbußen ersparen, während dennoch zwischen dem Paar eine faire Lösung getroffen werden kann.

Zwar wird in der Gesellschaft die Thematik des Ehevertrags als äußerst kontrovers aufgenommen und in einigen Kreisen sogar stark abgelehnt, da es moralisch inkorrekt sei schon vor oder während einer bestehenden und funktionierenden Ehe über eine mögliche Scheidung zu diskutieren und über die Aufteilung des Vermögens zu streiten. Diese Ansicht ist allerdings veraltet und sollte in dieser Form nicht mehr bestehen. Der Ehevertrag sollte lediglich als einfache, jedoch verbindliche und faire Absprache zwischen den Eheleuten über eines von vielen möglichen Szenarien in der Zukunft angesehen werden. Er stellt eine Versicherung für beide Eheleute auf und vermeidet einen unschönen Streit nach der Scheidung.

Der Ehevertrag ist nicht moralisch verwerflich, sondern stelle bloß eine besonnene und faire Absprache dar. Dabei ist er allerdings auch nicht verpflichtend, jedoch für jedes Paar äußerst empfehlenswert, um auf jede mögliche zukünftige Situation bestmöglich vorbereitet zu sein.

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