Endlich dürfen auch Notare die Notarkosten elektronisch abrechnen. Die Vorgaben im DIRUG ermöglichen es seit 01.08.2022, doch wird diese tolle und zeitsparende Möglichkeit kaum genutzt.

Endlich auch digital abrechnen

Seit 01.08.2022 gibt es sie endlich: Die elektronische Kostenrechnung im Notariat. Was einfach klingt, ist allerdings in der Umsetzung in vielen Büros mit Mehraufwand behaftet und deswegen vermeintlich unattraktiv, dabei ist die Zahlungsmoral aus der Erfahrung sogar im bundesweiten Querschnitt deutlich höher, als bei Übermittlung auf konventionelle Art und Weise.

In dem Video wird erklärt, ob eine elektronische Notariatskostenrechnung eine verpflichtende Maßnahme ist, wer ein Anrecht auf diese Art der Ausstellung hat und welche Arbeitsschritte hiermit verbunden sind. Auch wenn es gerade im digitalen Bereich ein tolles Angebot gibt, so ist nicht alles ein MUSS und hin und wieder auch mit notwendigen Anforderungen durch den Anwender verbunden.

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