Von dem Notar aufgesetzte Anweisung zur Annahme und Verwahrung von Geldern auf dem Notaranderkonto. Diese muss enthalten: die Verwahrungsmasse, die Erträge, Empfangsberechtigte zeitliche und sachliche Bedingungen der Verwahrung sowie die Auszahlungsvoraussetzungen. In der Regel ist diese Bestandteil im Kaufvertrag.
•§ 57 Abs. 2 BeurkG



