Änderungen, Ergänzungen, Aufhebungen oder Berichtigungen von Verhandlungen sind Thema des § 44 b BeurkG. Zwei Varianten werden uns zur Anwendung vorgeschlagen, nur welche sollen wir wählen? Auch § 17 NotAktVV ist zu beachten. Das Video beschäftigt sich mit den betroffenen Urkunden und der möglichen Anwendung der Rechtsnorm. Es werden beide in § 44 b BeurkG … Read more