Wir wissen alle, dass gewiss keine Speicherung von 100 Jahren auf einem Datenträger möglich sein wird, ABER die Vorschriften in §§ 19 ff. NotAktVV besagen, dass die exportierten Eintragungen aus dem UVZ (unsere frühere Urkundenrolle) und dem VVZ (das frühere Massen- und Verwahrbuch) unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen zu speichern sind. Sofern die BNotK keine besondere … Read more